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   VG München, 14.08.2008 - M 24 K 07.51023   

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https://dejure.org/2008,74164
VG München, 14.08.2008 - M 24 K 07.51023 (https://dejure.org/2008,74164)
VG München, Entscheidung vom 14.08.2008 - M 24 K 07.51023 (https://dejure.org/2008,74164)
VG München, Entscheidung vom 14. August 2008 - M 24 K 07.51023 (https://dejure.org/2008,74164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Yeziden; Türkei; Widerruf der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus; mittelbare Gruppenverfolgung Herkunftsland: Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Saarlouis, 14.02.2008 - 6 K 400/07

    Widerruf der Asylanerkennung; Yeziden; Türkei

    Auszug aus VG München, 14.08.2008 - M 24 K 07.51023
    21 ff.; VG Saarland, Urt. v. 14.2.2008, 6 K 400/07 juris RdNrn.

    Der türkische Staat hat sich in der Vergangenheit als der für die Verfolgung verantwortliche Staat erwiesen, auf dessen Schutz der vor dieser Verfolgung geflohene und anerkannte Asylberechtigte nur verwiesen werden darf, wenn eine hinreichende Schutzfähigkeit und -willigkeit tatsächlich besteht (vgl. VG Saarland, Urt. v. 14.2.2008, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 11576/06

    Widerruf der Asylberechtigung eines türkischen Jeziden

    Auszug aus VG München, 14.08.2008 - M 24 K 07.51023
    Hierzu werde auf die aktuelle Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Juni 2007 (10 A 11576/06.OVG) sowie (im Einzelnen zitierte) Urteile der Verwaltungsgerichte Hamburg, Neustadt und Freiburg verwiesen.

    36 ff.) bei Annahme des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs eine hinreichende Sicherheit eines yezidischen Religionszugehörigen im Falle seiner Rückkehr in die Türkei annehmen, vermag das erkennende Gericht dem nicht zu folgen (ebenso: OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.8.2007, 4 LA 40/07, Asylmagazin 2007, 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.6.2007, 10 A 11576/06 juris RdNrn.

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG München, 14.08.2008 - M 24 K 07.51023
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung unverzüglich zu widerrufen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung (hier: Eintritt der Rechtskraft des Urteils des VG München vom 19. Oktober 1999 - vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2003, DVBl 2003, 1280) maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend in einer Weise verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, DVBl 2006, 511 zu Afghanistan).

    Ist die Feststellung also erfolgt, weil der Ausländer bereits Verfolgung erlitten oder unmittelbar bevorstehende Verfolgung zu befürchten hatte, sind die Voraussetzungen hierfür nur dann weggefallen, wenn der Betroffene vor künftiger Verfolgung hinreichend sicher ist (st. Rspr. BVerwG, Urt. v. 24.11.1992, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.).

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